Schüler & Jugendtreff ab 13:00 Uhr
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Ordinariatsdirektorin Katja Göbel, Leiterin Katholisches Büro Saarland:
„Die erst kürzlich eingeführten neuen Regelungen für „digitale Kleinstsupermärkte“ bewahren und schützen die Sonntagsruhe der Beschäftigten im Saarland sowie die gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags und verhindern die Störung von Gottesdiensten, zudem sind Öffnungen an gesetzlichen Feiertagen nicht vorgesehen.
Die saarländische Regelung ist bewusst restriktiver als die Bestimmungen in anderen Bundesländern, um sicherzustellen, dass die Sonn- und Feiertagsruhe auch in Zukunft geschützt bleibt. Wir sehen darin ein wichtiges Signal: Der Sonntag ist nicht nur ein arbeitsfreier Tag, sondern ein Kulturgut; der Tag eröffnet den Raum für gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden, für Ruhe und für die Pflege religiöser und gesellschaftlicher Traditionen.
Vor diesem Hintergrund wäre aus Sicht des Katholischen Büros Saarland eine Verschlechterung der Gesetzeslage mit einer Verschlechterung der Lebensqualität im Saarland gleichzusetzen. Diese lehnen wir ab.“
Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann, Beauftragter der Evangelischen Kirchen für das Saarland:
„In Zeiten der noch einmal erhöhten Arbeitsverdichtung durch verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann die notwendige Entschleunigung am Sonntag Wunder bewirken. Wir können keine Versorgungsengpässe im ländlichen Raum erkennen, denen es mit einer weiteren Beschleunigung von Konsumzwang und Konsumgelegenheit entgegenzutreten gelte. Anders als andere Bundesländer hat das Saarland einen Ausgleich gefunden zwischen flexiblen Öffnungszeiten, einem besseren Angebot in ländlichen Regionen, dem Schutz der im Saarland besonders geschätzten Sonntagsruhe und den Interessen der Beschäftigten. Die angedachten
Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wären ein Angriff auf den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“
Christine Steimer, Landesbezirksvorsitzende Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) Saar:
„Die KAB – Landesbezirk Saar – kritisiert die geplante Gesetzesänderung als vordergründig, wonach sie als wesentlich für die Versorgung der Bevölkerung dienen soll. Es geht den Betreibern nicht um die Versorgung der Bevölkerung, sondern allein um die Möglichkeit der Sonntagsöffnung. Wir betrachten die Sonntagsöffnung selbst als massiven Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Tag zur seelischen Erhebung. Daher spricht sich die KAB gegen die geplante Gesetzesänderung aus. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass auch im ländlichen Raum die werktäglichen Einkaufmöglichkeiten bis 20 Uhr ausreichend für die Versorgung der Bevölkerung sind.“
Fabienne Wolfanger, Geschäftsführerin DGB-Region Saar-Trier:
„Der Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion ergänzt die Angriffe der Bundesregierung auf den 8-Stunden-Tag. Es gibt keine Engpässe in der Grundversorgung, die ein derartiges Gesetz im Saarland nötig machen. Wir wehren uns gegen derartige Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten. Wir finden: Saarländische Arbeitnehmer*innen im Einzelhandel sollen auch weiterhin verlässlich auf diesen gemeinsamen Ruhetag bauen können. Und Anwohner*innen müssen sich auch weiterhin vor negativen Aspekten wie Störungen durch zeitlich entgrenzte
Pfandflascheneinwürfe oder lärmbegleitete Einkaufstouren sicher wissen.
Die Ortspolizeibehörden behalten zudem die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Einschränkungen vorzunehmen, um die öffentliche Ordnung zu wahren, was gerade in sozialen Brennpunkten relevant werden könnte; hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.“
Alex Sauer, Gewerkschaftssekretär im Bereich Handel, Ver.di-Bezirk Region Saar-Trier:
„Das vorgelegte Gesetz ist ein Schlag der CDU ins Gesicht der Beschäftigten. Die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Gesetzesänderung erfolgt aus rein wahlkampftaktischen Gründen. Für uns ist wesentlich, dass es an Sonn- und Feiertagen keinen Einsatz von Verkaufspersonal und auch keine Pfandrückgabe gibt.
Mit der Auslegungshilfe, die wir für ein gutes und ausreichendes Instrument für die Kommunen halten, liegt glücklicherweise bereits eine tragfähige Erklärung seitens des Gesetzgebers vor. die den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten eröffnet, ohne die Arbeitsbedingungen im Handel zu belasten.“
Hintergrund: Die „Sonntagsallianz“
Die saarländische Allianz für den freien Sonntag („Sonntagsallianz“), ist eine landesweite Initiative aus Akteuren der Kirchen, Gewerkschaften und der jüdischen Synagogengemeinde und wird darüber hinaus auch von Organisationen aus anderen gesellschaftlichen Bereichen aktiv unterstützt. Vorbild war ein bundesweiter Zusammenschluss, der im Kontext der Föderalismusreform im Jahr 2006 in München gegründet wurde.
https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de